Regierung von Oberbayern

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Regierungspräsidentin von Oberbayern – Antwort an Stadtrat

Hier die Antwort der Regierung von Oberbayern (19.05.2021) auf den Brandbrief der Stadtratsfraktionen Die Grünen/Rosa Liste und SPD/Volt:

Regierung von Oberbayern • 80534 München

Stadtratsfraktionen
SPD/Volt und Grüne/Rosa Liste
Rathaus
Marienplatz 8
80331 München
München, 19.05.2021

Unser Zeichen
P2

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr heutiges Schreiben, mit dem Sie Ihren Protest darüber zum Ausdruck bringen, dass Sie im Vorfeld der Abstimmung über den Kiesabbau auf Stiftungsgrundstücken im Forst Kasten im Sozialausschuss der Landeshauptstadt München am morgigen Donnerstag durch Schreiben der Regierung von Oberbayern an einer freien Ausübung Ihres Mandats gehindert würden.

Hierzu darf ich Folgendes mitteilen: Wie Sie wissen, wird die Heiliggeistspital-
Stiftung als Stiftung des öffentlichen Rechts von den Organen der Landeshauptstadt München (Oberbürgermeister und Stadtrat) verwaltet. Der Sozialausschuss und der Stadtrat werden in dieser Eigenschaft als Organ der Heiliggeistspital-Stiftung tätig, vgl. Art. 20 Abs. 2 Bayerisches Stiftungsgesetz in Verbindung mit § 7 der Satzung der Heiliggeistspital-Stiftung. Das Stiftungsorgan hat das Vermögen der Stiftung sicher und wirtschaftlich zu verwalten, Art. 20 Abs. 3 S. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 S. 1 Bayer. Stiftungsgesetz. Der Sozialausschuss und seine Mitglieder sind als Stiftungsorgan also zur gewissenhaften und sparsamen Verwaltung der Stiftung verpflichtet. Die Mitglieder der Gremien agieren bei der Befassung mit Angelegenheiten der Stiftung deshalb nicht als kommunale Mandatsträger, sondern als Mitglied des Stiftungsorgans und unterliegen in-
soweit den gesetzlichen Vorgaben des Stiftungsrechts.

Als Stiftungsorgan hat der Stadtrat im Jahr 2014 beschlossen, eine Verpachtung des Stiftungsgrundstückes zum Zwecke des Kiesabbaus im Forst Kasten in die Wege zu leiten. In den Folgejahren wurde dieser Beschluss nicht nur bestätigt, sondern der Vollzug eingeleitet und die entsprechenden Maßnahmen veranlasst.

Im Jahr 2017 hat die Landeshauptstadt als Verwalterin der Stiftung einen Pachtvertrag zu diesem Zweck ausgeschrieben.

Im Zuge der oben dargestellten Maßnahmen der letzten Jahre sind nicht nur der Stiftung, sondern auch den Bietern der Ausschreibung Aufwendungen entstanden. Ist ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet, kann dieses rechtmäßig nur unter sehr engen Voraussetzungen aufgehoben werden. Insoweit genießen die Bieter Vertrauensschutz. Keinen Grund für die Aufhebung einer Ausschreibung stellt es beispielsweise dar, wenn sich die Motivationslage des Ausschreibenden ändert.

Die Stiftungsverwaltung der Landeshauptstadt hat sich zuletzt mehrmals an die Regierung von Oberbayern mit der Bitte um stiftungsaufsichtliche Beratung gewandt, insbesondere zu der Frage, welche Folgen es nach sich ziehen würde, wenn die Stiftungsorgane nun in Widerspruch zu ihren
bisherigen Beschlüssen von einem möglichen Kiesabbau Abstand nehmen und insbesondere das bereits begonnene Ausschreibungsverfahren aufheben würden. Die Regierung hat in ihren Stellungnahmen die Einschätzung der Stiftungsverwaltung bestätigt, dass der Stiftung durch ein derartiges Vorgehen ein wirtschaftlicher Schaden drohen würde. Auch seien Regressansprüche gegen die hierfür verantwortlichen Organmitglieder nicht ausgeschlossen, vgl. Art. 7 S. 2 Bayer. Stiftungsgesetz.

Ich bitte um Verständnis, dass die Regierung von Oberbayern in ihrer Funktion als Stiftungsaufsicht auf die Beachtung der geltenden rechtlichen Vorgaben hinzuweisen hat. Vor diesem Hintergrund darf ich auch bitten, den Sachverhalt nicht auf eine aktuelle Stellungnahme der Regierung zur Rechtslage zu verkürzen, sondern auch die gesamte Vorgeschichte und insbesondere die in diesem Kontext gefassten Beschlüsse des Stiftungsorgans zu berücksichtigen.

Ich hoffe, Ihnen die Rechtslage damit nachvollziehbar dargestellt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Maria Els

Hier das Schreiben von Die Grünen/Rosa Liste und SPD/Volt vom 19.05.2021 an die Regierung von Oberbayern:

Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin Els,

mit diesem Schreiben wollen wir, die Stadträtinnen und Stadträte der Fraktionen Die Grünen/Rosa Liste und SPD/ Volt, unseren Protest ausdrücken, dass wir im Vorfeld der Abstimmung zur Auskiesung des Forst Kasten im Sozialausschuss der Landeshauptstadt München am morgigen Donnerstag durch Schreiben Ihrer Behörde an der freien Ausübung unseres Amtes gehindert werden.

Die angedrohten Konsequenzen eines Neins zur Auskiesung reichen dabei vom Straftatbestand der Untreue bis hin zu hohen individuellen Schadensersatzforderungen an die 21 Mitglieder des Sozialausschusses. Als 2020 gewählte Vertreterinnen und Vertretern werden wir als Stiftungsorgan de facto gezwungen, allein nach wirtschaftlichen Aspekten zu entscheiden und den Vergabebeschluss zur Abholzung und Auskiesung des Forstes zu bejahen.

Dies lässt völlig außer Acht, dass die meisten von uns an der zugrunde liegenden und jetzt vermeintlich bindenden Entscheidung am 18.09.2014 nicht beteiligt waren. Zudem, und dies halten wir für unser fundamentales Recht, sind wir nie nur als Stiftungsorgan tätig, sondern müssen als politische Vertreterinnen und Vertreter unserer Stadt alle Interessen abwägen und dann zu einer freien Entscheidung kommen dürfen. Diese würde für uns heute aus umwelt- aber auch aus sozialpolitischen Gründen anders ausfallen. Die Stiftung ist auf die Auskiesung des Forstes zur Erfüllung ihres Stiftungszweckes nicht mehr angewiesen. Das Pflegeheim Heiliggeist kann vollständig entgeltfinanziert werden und ist zudem komplett saniert. Umwelt und Klima aber verlangen unserem sofortigen Einsatz.

Die Abholzung und Auskiesung des Forstes widerspricht allen politischen Erwartungen der Bevölkerung in München aber auch im Landkreis. Die jetzt erzwungene Entscheidung für eine Vergabe entspricht nicht unserer Überzeugung und ist politisch nicht vermittelbar. Und dass wir sie als Stadträtinnen und Stadträte nicht in der Hand haben, jedenfalls nicht ohne massive persönliche Nachteile fürchten zu müssen, können wir – trotz
aller rechtlichen Erklärungen und Verweise seitens Ihrer Behörde – nicht nachvollziehen.

Bitte teilen Sie uns noch im Vorfeld der Sitzung mit, dass wir frei abstimmen können, ohne zivil- oder gar strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Planegger Holz 2019: Inserat + Briefvorlage von Bürgerinitiative Kreuzwinkel (Planegg/Gräfelfing) für Regierung von Oberbayern

Herr Philipp Pollems aus Kreuzwinkel unterstützt uns sehr. Er schaltet 2x ein ganzseitiges Inserat für den Erhalt des Planegger Holzes im Würmtaler Amtsblatt ‚Info‘, siehe hier: Inserat_Poll_FARBE_05-09-2019-und-12-09-2019_Informationsdienst

Herr Philipp Pollems aus Kreuzwinkel unterstützt uns sehr. Er schaltet 2x ein ganzseitiges Inserat für den Erhalt des Planegger Holzes im Würmtaler Amtsblatt ‚Info‘, siehe hier: Inserat_Poll_FARBE_05-09-2019-und-12-09-2019_Informationsdienst

OFFENER BRIEF Grünzug-Netzwerk an Regierungsdirektor Winter (Regierung von Obb.): Zum Handlanger des Kiesunternehmens gemacht?

Am Montag, 22.7.2019, hat Regierungsdirektor Gerhard Winter, Regionsbeauftragter der Regierung von Oberbayern, einen Offenen Brief des Grünzug-Netzwerks Würmtal e.V. (GNW) bekommen zum Raumordnungsverfahren (ROV) im Planegger Holz/Dickwiese, einer Vorstufe des eigentlichen Genehmigungsverfahrens für den Kahlschlag samt Kiesabbau, in deren Rahmen momentan Gemeinden und verschiedene Organisationen und Institutionen Stellungnahmen abgeben konnten.

GNW spricht seine Enttäuschung aus über die befürwortende Stellungnahme Winters und begründet, warum diese mit der Regionalplanung überhaupt nicht vereinbar ist.

Mit dem Brief verbindet GNW die Hoffnung, dass Winter doch noch seinen Einfluss geltend macht, damit die landesplanerische Beurteilung im ROV mit einer Ablehnung abgeschlossen wird oder – sofern es, was wir nicht hoffen wollen, danach auch noch zu einem Genehmigungsverfahren kommt – sich in diesem gegen den Kiesabbau ausspricht.

Hier Offenen Brief lesen (und gern weiterverteilen)