TIEFER-AUSKIESUNG im Grundwasser beantragt – Verfüllung erst 2030 (!)

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Und noch eine weitere ‚Baustelle‘ für den Umweltschutz in Sachen Glück-Kies:

Beantragte Tieferauskiesung ins Grundwasser in der bisher bestehenden Grube des Glück-Konzerns

Der Glück-Konzern will seine Verpflichtung zur Wiederverfüllung und den Abbau seines Förderbandes offenbar weiter hinauszögern.

Er hat dazu beantragt, einen Teil der jetzt offenen Grube auf dem Gelände des Grundeigentümers von Hirsch bis ins Grundwasser hinein auskiesen zu dürfen. Das ist aus mehreren Gründen höchst problematisch – ökologisch und strategisch.

So verschafft er sich Spielraum, denn je länger er sein Förderband zum Kieswerk Gräfelfing und seine Straßen für die Verfüll-Lkw im Wald belassen kann, desto länger hat er Zeit, sich um eine Fortsetzung des Kiesabbaus zu seinen Gunsten, diesmal auf dem benachbarten Gelände der Münchner Heiliggeistspital-Stiftung, zu bemühen. Er wird dieses Ansinnen und sein gerichtliches Vorgehen hierzu wohl nicht aufgeben, auch wenn es seit der Entscheidung des Münchner Sozialausschusses vom 20.05.2021 nun so aussieht, als ob mit der Fa. Huber ein anderer im Forst Kasten weitermachen darf (vorausgesetzt das Landratsamt erteilt Huber die Genehmigung).

Denkbar ist sogar, dass sich Huber und Glück zusammentun, denn dann hätte Huber indirekt die Genehmigung und könnte seine Bodenaushub- und Verfüll-Lkw über Glück’s Erschließungsstraßen in unseren Wald schicken, und Glück könnte ‚durch die Hintertür‘ weiter Kies bekommen und verkaufen. Dann kann dem Wald nur noch helfen, dass wir das Genehmigungsverfahren für die neue Grube rechtlich und politisch zu Fall bringen. Das sind wir der Natur, unseren Kindern und Kindeskindern schuldig.

Umgekehrt: Wenn Glück jetzt wie ursprünglich vorgesehen alles verfüllen müsste, müsste er wohl sein Förderband abbauen, die Straßen stilllegen – und der Kiesabbau im Forst Kasten wäre Geschichte, da er zunächst von der Stiftung ja keinen Pachtvertrag für eine Fortsetzung der Grube nach Süden und Osten bekommen hat und der Landrat in der Neurieder Bürgerversammlung 2019 zugesagt hat, dass – sinngemäß – niemand eine Genehmigung im Forst Kasten bekommt, der NICHT das Förderband zum Kiestransport benutzt (SZ-Artikel vom 09.11.2019), Zitat Landrat Göbel MM vom 09.11.2019: „Eine Auskiesungsgenehmigung an Dritte werde ich schlichtweg ablehnen. Dazu stehe ich!“ Deshalb ist es wichtig, dass die Tiefer-Auskiesung nicht genehmigt wird.

Für den Antrag auf Tiefer- und Nassauskiesung hat er kürzlich dem Bauausschuss (BA) Planegg ein hydrogeologisches Gutachten vorgelegt, erstellt von ‚Büro für Geotechnik und Umweltfragen BGU, Dr. Schott & Dr. Straub GbR‘ aus Starnberg, das keine Probleme für das Grundwasser sieht.

Auf dessen Basis hat der BA leider zugestimmt. Ein neutrales Gutachten gab es offenbar nicht.

Der Frage, wieso der Ausschuss das gemacht hat und wie es in der Sache weitergeht, gehen wir nach. Außerdem fragen wir nach, wie dieses Genehmigungsverfahren weitergeht, welche Behörden noch beteiligt sind und wie diese, vor allem das alles entscheidende Landratsamt, dazu stehen.

In einem Bericht des Münchner Merkur vom 17.04.2021, dessen Redakteurin in der BA-Sitzung am 15.04.2021 anwesend war, heißt es, das Planegger Bauamt habe dem Ausschuss die Zustimmung auch aufgrund ‚der Tatsache empfohlen, dass die vollständige Ausnutzung einer bereits bestehenden Grube der Neuanlage einer Grube vorzuziehen ist'“.

Das ist eine gewagte These, denn es ist völlig unklar, ob ein längeres Bestehen der alten Grube des Glück-Konzerns auf dem von Hirsch-Gelände die Anlage der neuen Grube auf dem benachbarten Stiftungsgelände, für das die Fa. Huber am 20.05.2021 den Pachtvertrag der Stiftung zugesprochen bekam, verhindern kann. Allerschlimmstenfalls hätten wir sonst mittelfristig gleich zwei Gruben nebeneinander bzw. eine einzige Riesen-Grube: die bisherige (nass/tiefer) und die neue daneben.

Weiter heißt es im Artikel: „Ursprünglich sollte der Abbau im Sommer 2008 abgeschlossen sein [!], diese Genehmigung wurde jedoch ersetzt [!] durch eine flächenbezogene Regelung…Auch wurden im Laufe der Jahre größere Ausbautiefen zugelassen… Auf 6,1 Hektar im Südwesten des Gebietes plant Glück nun, in den Grundwasserbereich zu gehen.“ Reine Abbaufläche seien 4,2 Hektar, die 166.000 Kubikmeter Rohkies bringen solle.

Das oben genannte Gutachten, das Glück wie gesagt selbst beauftragt hatte, sieht bei der Verfüllung des entstehenden Baggersees keine Gefahr für das Grundwasser. Laut MM-Bericht soll die Nassauskiesung Mitte 2022 beginnen und 2023 enden. Erst zwei Jahre später solle die Teilverfüllung abgeschlossen und – man halte sich fest – erst bis 2030 (!) der darüberliegende Trockenabbau verfüllt sein! Im Klartext: Die derzeit offene Riesen-Grube bleibt für weitere 9 Jahre mindestens!

Die SZ vom 21.04.2021 erläutert, im derzeitigen Abbauabschnitt ‚Hochbirket‘ „wird seit 1991 Kies abgebaut, die Abbaugenehmigungen wurden mehrfach verlängert…Seit Juli 2008 werden sie nur noch auf eine Fläche vo weiteren fünf Hektar bezogen verlängert. Dabei wurden die Auskiesung, so ist es in der Sitzungsvorlage zu lesen, und die sich ändernde Abbautiefe immer wieder neu genehmigt [!], zuletzt im Jahre 2019. Das Landratsamt als zuständige Genehmigungsbehörde hat dieses Vorgehen gebilligt. [!]

Diese Genehmigungspraxis, die die Flächen für immer längere Zeit dem Wald entzieht, sollte hinterfragt werden. Interessant wird sein, wie sich die übergeordneten Genehmigungsbehörden zu dieser weiteren Verzögerung der Wiederaufforstung und zum Eingreifen in das Grundwasser verhalten.

SZ vom 21.10.2012: Planegg: Sorgen um das Grundwasser

Schon früher hatte Glück ein Teilstück tiefer auskiesen dürfen, jedoch nur bis 2m über dem Grundwasser (MM vom 11.03.2012). Und vor Jahrzehnten, in den 70er Jahren, dachte sich noch kein Mensch etwas dabei, das Grundwasser freizulegen – der Grundwassersee in der Glück-Grube wird den Älteren unter uns noch in Erinnerung sein. Damals war die Grube noch weiter nördlich an der Fürstenriederstraße und wurde als Mülldeponie genutzt.