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Kiesabbau sollte künftig nur noch da stattfinden, wo kein Wald steht. Flächen, wo niemand wohnt und die gut angebunden sind, gibt es genug!
Nun stellt sich die Frage: Wie bekommen wir das im staatlichen Regionalplan 14 festgelegte ‚Vorranggebiet Kies‘ 804 weg, damit es künftig für das Landratsamt schwieriger wird, dort einen Kiesabbau zu genehmigen?
Um ein Vorranggebiet aus einem Regionalplan zu entfernen, muss nach Auskunft des zuständigen Wirtschaftsministeriums ein Fortschreibungsverfahren über den Regionalen Planungsverband (RPV) stattfinden. So, wie das Gebiet hineingekommen ist, kann es auch wieder hinaus.
Es reicht eine Gemeinde, die das beantragt. Sie braucht dazu gute Argumente, warum sich das Gebiet nun doch nicht bzw. nicht mehr zur Auskiesung eignet, und sie muss eine Mehrheit im Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands überzeugen. Hier finden Sie dessen Mitglieder. Die beantragende Gemeinde selbst muss nicht Mitglied sein, da sie automatisch Mitglied in der übergeordneten Vollversammlung des RPV ist; das genügt. Unsere Würmtaler Bürgermeister und Münchens OB Reiter könnten hier vorangehen und an alle Mitglieder des Ausschusses appellieren: Schließen Sie sich einem solchen Antrag an! Auch der RPV selbst könnte eine Herausnahme beantragen, ebenso eine ‚Fachstelle‘, z.B. eine Umweltschutzbehörde.
Nötig ist zudem ein Fachbeitrag vom Rohstoffgeologischen Dienst im Landesamt für Umwelt, der z.B. besagt, woher Rohstoffe alternativ kommen könnten, wie es mit Recycling aussieht (siehe z.B. ZDF-Beitrag ‚Schätze im Schutt‘) etc. Der RPV bezieht zusätzlich erneut andere ‚Belange‘ ein, so wie schon bei der Festsetzung des Vorranggebiets, auch den mächtigen Industrieverband BIV, der Lobbyarbeit für den Kiesabbau betreibt und enge Kontakte zu Landes- und Bundespolitikern anstrebt. Bei solchen Abwägungen spielen sogenannte ‚informelle Abstimmungen‘ eine zunehmende Rolle. Das spielt natürlich den Lobbyisten in die Hände.
Die Entscheidung liegt letztlich beim RPV. Die Regierung von Oberbayern als ‚höhere Landesplanungsbehörde‘ greift nur ein, wenn etwas nicht rechtens ist. Wann das der Fall ist und wer das wann wem meldet, wäre noch zu recherchieren. Das Wirtschaftsministerium wiederum ist die ‚oberste Landesplanungsbehörde‘, sozusagen die ‚Oberaufsicht‘. Bindeglied zwischen dem RPV und der Regierung von Oberbayern ist der Regionsbeauftragte, der also quasi in beiden Behörden, beim RPV und der für den RPV zuständigen Aufsichtsbehörde, ‚zuhause ist‘.
Der Industrieverband BIV sitzt auch im ‚beratenden‘ Planungsbeirat des RPV, zusammen mit vielen weiteren mächtigen Wirtschaftsverbänden und Unternehmen wie IHK, Vereinigung der Bay. Wirtschaft, Flughafen München GmbH oder Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) (‚Brancheninteressen durchsetzen‘), der den Bauboom und damit den Rohstoffverbrauch ankurbelt. Wenn Sie sich die Mitglieder anschauen, stellen Sie einen deutlichen Mangel an Vertretern von Wald- und Klimaschutz fest. Zur Vorbeugung gegen künftige Waldrodungen und Naturzerstörungen müssten die Strukturen in der Regionalplanung und die Entscheidungsprozesse deutlich verändert werden.